Abrechnung

Alle Patienten sind willkommen!

Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Rechnungen können bei einer privaten Krankenkasse/Beihilfe eingereicht werden. Die individuelle Erstattung hängt vom Vertrag mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten eine Rechnung für Selbstzahler.